Verbot von Sexarbeit für NRW gekippt

(SB | Symbolbild) Bordellbetreibende und Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter können ihre Dienstleistungen in der Corona-Krise vorläufig wieder anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit das Sex-Verbot in Bordellen gekippt.


Geklagt hatte der Betreiber eines Erotik-Massagestudios aus Köln. Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen sei derzeit nicht mehr verhältnismäßig, heißt es in der Begründung des Oberverwaltungsgerichts.

Für die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Köln sei der Beschluss ein wichtiges Signal. Viele Frauen und Männer seien in den vergangenen Monaten in die Illegalität abgerutscht. Deshalb begrüße sie die Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht. Von Frau Anne Rossenbach vom Sozialdienst katholischer Frauen heißt es auf Radio Köln-Anfrage, man sei grundsätzlich sehr froh, dass diese Entscheidung erfolgt ist.

„Sie haben ja selbst - zum Teil in Zeitungen und bei Demonstrationen - darüber berichtet, dass sie Angst haben, dass sie keine Sicherheit mehr haben und dass sie sich schutzlos ausgeliefert fühlen. Trotzdem müssen viele Frauen arbeiten gehen. Das waren schon dramatische Schicksale, mit denen man da konfrontiert war.“

Jetzt könnten auch wieder Schutz und Sicherheit in dieses Gewerbe einkehren.  


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