Verwaltungsgericht bestätigt Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Für geheime Abstimmungen in den Stadtbezirks-Gremien braucht es künftig 25 Prozent Zustimmung. Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag dagegen abgelehnt.

© Daniel Dähling

AfD-Politiker hatten in den vergangenen Monaten mehrfach geheime Abstimmungen in den Bezirksvertretungen beantragt. Dadurch hatten sich die Sitzungen derart in die Länge gezogen, dass nur ein Teil der Tagesordnung erledigt werden konnte.

Ein AfD-Ratsmitglied hat gegen die Ratsentscheidung einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln gestellt. Das Verwaltungsgericht entgegnet, die Rechte des AfD-Ratsmitglieds seien nicht verletzt worden. Er habe sich umfangreich zu dem Thema im Rat äußern können.

Jetzt braucht es in Stadtbezirks-Gremien 25 statt 20 Prozent der Stimmen, um eine geheime Abstimmung zu beantragen. 

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