Verwaltungsgericht droht der Stadt Köln mit einem Zwangsgeld

Der Brüsseler Platz - der ist ein Dauerthema für die Stadt Köln. Mal sind die Maßnahmen gegen nächtlichen Lärm zu hart, dann wieder zu weich. Und jetzt droht das Verwaltungsgericht Köln mit einem Zwangsgeld von 5.000 Euro.

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Das Oberverwaltungsgericht hatte die Stadt dazu verurteilt, den Lärmschutz am Brüsseler Platz sicherzustellen. Deshalb gibt es das Alkoholverbot zwischen 22 und 6 Uhr. Allerdings ist das bis jetzt nur in einer Allgemeinverfügung geregelt und die ist zeitlich begrenzt. Deshalb soll der Rat am Donnerstag für eine ordnungsbehördliche Verordnung stimmen, die dauerhaft wäre und schon ab 21 Uhr gelten soll. Zwischenzeitlich hatte die Stadt ja auch ein Verweilverbot für den Brüsseler Platz ausgesprochen, das haben Kläger aber gerichtlich gekippt. Die Stadt hat jetzt eine Frist bis zum 15. Mai, um den Lärmschutz im Sinne des Kölner Verwaltungsgerichts umzusetzen, sonst droht das Zwangsgeld. (SR|TS|Archivbild)

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