Was ist erlaubt? Wir beantworten Alltags-Fragen rund um Corona

Auch, wenn wir jetzt schon seit Wochen mit Corona leben (müssen), kommen immer noch Fragen auf, die uns im Alltag über den Weg laufen. Hier fassen wir ein paar der Fragen zusammen und beantworten sie für Euch.

Darf ich zu dritt in einem Auto fahren?

Das kommt drauf an. Zusammen mit dem/der festen (in einem Haushalt lebenden) Partner(in) oder der eigenen Familie in einem Auto zu sitzen, ist kein Problem. Lange Zeit galt das laut Corona-Schutzverordnung für Eheleute und Verwandte in sogenannter „gerader Linie“ - also für Eltern und Kinder, mittlerweile dürft Ihr aber auch Eure Geschwister im Auto mitnehmen.

Mit zwei Bekannten in einem Auto zu sitzen, ist allerdings nicht erlaubt. Auch seine Kinder mitzunehmen UND eine(n) Bekannte(n) ist laut Corona-Schutzverordnung verboten.

Bei beruflichen Fahrten gibt es allerdings eine Ausnahme. Der Weg zur Arbeit und auch Fahrten während der Arbeit fallen unter zwingend notwendige berufliche Gründe und sind auch mit mehr als zwei Personen im Auto zulässig. Zum Beispiel dürfen Arbeiter weiter in Kleinbussen zusammen zur Baustelle fahren.

Warum muss ich im Supermarkt immer einen Einkaufswagen nehmen?

Auch wenn Ihr schnell nur eine Flasche Wasser kaufen wollt, Ihr müsst aktuell einen Einkaufswagen nehmen und damit durch den Supermarkt schlendern. Das hat vor allem zwei Gründe: Zum einen hilft der Einkaufswagen tatsächlich, Abstand zu anderen Supermarkt-Kunden zu halten. Vor allem an der Kasse ist so selbst für „Abstandsignoranten“ gewährleistet, dass sie dem Vordermann nicht all zu sehr auf die Pelle rücken können.

Die Einkaufswagenpflicht hat aber auch noch einen zweiten Nutzen. So können die Verantwortlichen schneller erkennen, wie voll ihr Supermarkt gerade ist. Bei den meisten Supermärkten galt bislang, wenn alle Einkaufswagen vergriffen sind, dann ist der Supermarkt sehr gut gefüllt. In Zeiten der Corona-Beschränkungen reicht also schnell ein Blick auf den Einkaufswagenstand, um eventuell zu entscheiden, dass kurzfristig keine Kunden mehr in den Laden dürfen.

Wohin kann ich mit der Familie Ausflüge machen?

Die Möglichkeiten für Aktivitäten (mit oder ohne Kinder) sind wieder größer geworden. (Stand: 04.05.) Zum Beispiel öffnen am Donnerstag, den 7. Mai die öffentlichen Spielplätze wieder. Theoretisch ist es allerdings möglich, dass einzelne (stark frequentierte) Spielplätze weiter geschlossen bleiben. Auch Spielplatzaufsichten oder Einlassbeschränkungen (maximale Besucherzahl) sind theoretisch vorstellbar – das entscheidet die Stadt Köln.

Außerdem dürfen nach der neuesten Corona-Schutzverordnung Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen und Gedenkstätten wieder geöffnet werden. Das Gleiche gilt für Zoo und Botanischen Garten. Überall gelten die bekannten Regelungen (1,5 Meter Abstand, etc., 1 Besucher pro 10 Quadratmeter). In den Tierhäusern, Terrarien und Aquarien ist eine Mund-Nase-Maske zu tragen.

Darf ich tatsächlich nicht im Park picknicken?

Ein Picknick nach herkömmlichen Verständnis ist nicht grundsätzlich verboten, denn unter einem Picknick ist juristisch nicht jeder verzehr mitgebrachter Speisen im Freien zu verstehen. Es kommt auf den Rahmen, den Umfang, die Dauer und den Aufwand an, der für das Picknick betrieben wird. Wer sich also eine Decke im Park ausbreitet, Essen und Trinken auspackt und dort für Stunden verweilt, muss damit rechnen, vom Ordnungsamt zur Kasse gebeten zu werden. Wer sein Eis auf einer Bank isst – und zwar mehr als 50 Meter entfernt von der Eisdiele - muss keine Strafe befürchten. Die „Picknick“-Regeln gelten generell und unabhängig von Personenzahl und Abstandsgeboten, das heißt: Auch wenn Ihr nur zu zweit und mit mehr als zwei Metern Abstand zum Nachbarin picknickt, bleibt das Picknick verboten.

Darf ich in Corona-Zeiten umziehen?

Natürlich dürft Ihr umziehen, allerdings solltet Ihr für den Umzug ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragen. Sogenannten „Dienstleistern“ ist die Arbeit nämlich auch in Corona-Zeiten gestattet. Wenn Ihr den Umzug mit privaten Helfern über die Bühne bringen wollt, dann müsstet Ihr das mit maximal zwei Leuten stemmen – oder mit einem befreundeten Haushalt (z.B. andere Familie). Wer eine Großfamilie hat, kann sich natürlich glücklich schätzen. Bei Familienangehörigen gelten dann die gleichen Regeln bzw. Ausnahmen wie für Treffen in der Öffentlichkeit.

Darf ich meinen Geburtstag zuhause mit Freunden feiern?

Grundsätzlich ja. Alle Regelungen und Verbote in der Corona-Schutzverordnung gelten für den öffentlichen Raum. Was Ihr privat in den eigenen vier Wänden macht, bleibt aktuell Euch überlassen. Die Landesregierung baut auf den gesunden Menschenverstand und hat lediglich einen Appell an die Bürger, auch im privaten Umfeld soziale Kontakte zu meiden. Sollten in Zukunft aber häufig private Parties gefeiert werden, könnte die Landesregierung theoretisch aber auch Zusammenkünfte im privaten Bereich verbieten.

Darf ich Freunde zum Essen zu mir nach Hause einladen?

Natürlich. Wie beim „Geburtstag feiern“ schon erwähnt, gilt das Kontaktverbot nur für den öffentlichen Raum. Bitte haltet aber auch hier Abstand. Ladet nur so viele Gäste zum Abendessen ein, wie viele ohne Probleme und mit 1,5 Meter Abstand an Euren Tisch passen. Auch in der Öffentlichkeit dürfen sich ab dem 11. Mai Angehörige aus zwei Haushalten treffen – zum Beispiel in einem Restaurant. Die Gastronomie öffnet am 11. Mai unter Auflagen.

Kann ich Blut spenden, wenn ich Corona hatte und wieder gesund bin?

Ja! Das sollt Ihr sogar, denn mit Eurem Blut könnt Ihr anderen helfen. Im Blut von Covid-19 Genesenen befinden sich Antikörper, die einem aktuell erkrankten bei der Gesundung unterstützen. Das Blutplasma wird den Schwererkrankten zugeführt und wirkt wie eine passive Impfung. Wenn irgendwann genug Plasmaspenden vorrätig sind, kann daraus theoretisch auch ein Arzneimittel produziert werden, das per Spritze verabreicht werden kann.

Um Blut zu spenden, müsst Ihr allerdings mindestens zwei Wochen wieder gesund sein. Außerdem werdet Ihr vorher untersucht, ob Euer Blut auch über genug Antikörper verfügt. Solltet Ihr als Spender in Frage kommen, wird Euch aktuell an der Uniklinik Köln das Plasma entnommen.

Wenn Ihr Blut spenden wollt, dann meldet Euch per Mail bei der Uniklinik. Die Adresse lautet: covid-19-geheilt@uk-koeln.de

Ihr könnt Euch aber auch in eine Immunspender-Datenbank aufnehmen lassen. Infos findet Ihr auf www.immunspender.com

Können geplante Reisen wegen des Coronavirus kostenlos storniert werden?

Wenn die Stornierungbedingungen eine kostenlose Stornierung zulassen, dann ja. Ihr könnt aber auch unabhängig von den Stornierungsbedingungen kostenlos stornieren, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Das ist aktuell (Stand: 04.05.) noch der Fall. Es gilt eine generelle Reisewarnung, Reisen ins Ausland sind gerade grundsätzlich verboten. Sollte sich das ändern, in Eurem Reiseland aber immer noch chaotische Zustände herrschen (Ausgangssperre, geschlossene Läden, etc), dann habt Ihr ebenfalls das Recht, kostenlos zu stornieren. Wichtig dabei ist allerdings, dass Ihr Euch auf deutsches Recht berufen könnt. Bei einer Internetbuchung ist das nicht immer der Fall.

Wenn Ihr schon gebucht habt, aber eigentlich wegen der Corona-Sorgen nicht mehr fahren wollt, Ihr allerdings noch eine Restrate zu zahlen habt, dann gibt es zumindest bei Pauschalreisen rein rechtlich auch Möglichkeiten, um die Restzahlung „herumzukommen“. Fragt da am besten einen Anwalt.

Grundsätzlich gilt: Selbst wenn Ihr kostenlos stornieren könnt, werdet Ihr wahrscheinlich kein Geld zurückbekommen, sondern einen Gutschein für eine Reise zu einem anderen Zeitpunkt.

Fitnessstudios sind aktuell ja geschlossen, aber darf ich mit einem Personal-Trainer trainieren?

Grundsätzlich gilt: Sport in Freiluftsportanlagen ist ab sofort (Stand 07.05.) wieder erlaubt – egal, ob es sich um eine öffentliche oder private Sportanlage (Bolzplatz, Tennisclub, Golfclub, etc.) handelt. Auch das Reiten in geschlossenen Hallen ist erlaubt.

Fitnessstudios, Tanszstudios, etc. öffnen am 11. Mai wieder – allerdings unter strengen Auflagen.

Personal Training darf nur dann gegeben werden, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden.

In Sportvereinen darf auch das Training wieder aufgenommen werden, so lange die Abstandsregel von 1,5 Metern eingehalten wird und ohne Körperkontakt trainiert wird. Umkleide- und Waschräume bleiben vorerst geschlossen.

Wettkampfsport und Sport vor Zuschauern bleibt vorerst untersagt.

Auch Schwimmbäder müssen aktuell noch geschlossen bleiben (Stand 07.05.), Freibäder sollen aber ab dem 20.Mai wieder öffnen können, reine Spaßbäder bleiben geschlossen. Hallenbäder könnten am 30. Mai dann ihre Tore öffnen.

Das Schwimmen in offenen Gewässern (z. B. einem See) ist allerdings erlaubt - ebenso wie das Kanu/Kajak fahren. Ihr dürft allerdings nur allein oder maximal zu zweit unterwegs sein und müsst genügend Abstand halten. Das Gleiche gilt für´s Joggen im Park.

Sportunterricht in der Schule und Sportkurse im Rahmen eines Studiums sind mittlerweile wieder erlaubt. (Stand: 04.05.)

Wie ist es generell mit Sport? Welche Sportarten darf ich offiziell noch betreiben?

Grundsätzlich gilt: Sport in Sportanlagen ist verboten – egal, ob es sich um eine öffentliche oder private Sportanlage (Vereine, Fitnessstudios, etc) handelt. Aber auch Fußballspielen auf Bolzplätzen, Basketballspielen auf öffentlichen Plätzen (z.B. im Grüngürtel) oder Tischtennisspielen auf Spielplätzen bzw. in Parks ist untersagt.

Auch Schwimmbäder müssen aktuell geschlossen bleiben, weil sie als Sport- und Freizeitanlage unter das Verbot fallen. Das Schwimmen in offenen Gewässern (z. B. einem See) ist allerdings erlaubt - ebenso wie das Kanu/Kajak fahren. Ihr dürft allerdings nur allein oder maximal zu zweit unterwegs sein und müsst genügend Abstand halten. Das Gleiche gilt für´s Joggen im Park.

Sportunterricht in der Schule und Sportkurse im Rahmen eines Studiums sind mittlerweile wieder erlaubt. (Stand: 04.05.)

Wer muss alles eine Mund-Nase-Maske tragen? Und wo?

Im Prinzip müssen alle eine Maske tragen. Ausgenommen sind kleine Kinder, die noch nicht zur Schule gehen.

Das Tragen einer Maske ist beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend. Laut der Verordnung der Landesregierung muss sie ebenfalls an Tankstellen sowie in Apotheken, Arztpraxen, Verkaufsräumen zur Abholung von Speisen und Getränken und auf Wochenmärkten getragen werden.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss zudem auf Flächen von "Einkaufszentren", Verkaufsflächen von Handwerkern und Dienstleistern oder Outlet-Stores getragen werden. Spezielle Vorgaben haben zum Beispiel Fahrschulen: Sie dürfen den Betrieb nur aufnehmen, wenn Fahrlehrer und -schüler Mund und Nase bedecken. Auch Taxi-Kunden haben Masken zu tragen.

Mund-Nasen-Schutzmasken sind normalerweise in Apotheken oder im Sanitätshandel erhältlich, allerdings aufgrund der hohen Nachfrage momentan oft ausverkauft. Etliche Schneidereien bieten allerdings selbst genähte Masken an, die ausreichend sind. Laut Verordnung der Landesregierung soll eine „textile Mund-Nasen-Bedeckung“ getragen werden.

Brillenträger sollten beachten, dass je nach Beschaffenheit des Mundschutzes beim Tragen die Gläser beschlagen können. Die Masken dürfen die Sicht im Straßenverkehr oder in gewissen Situationen nicht beeinträchtigen.

Muss ich eine Strafe zahlen, wenn ich zum Beispiel ohne Mundschutz beim Einkaufen „erwischt“ werde?

Ja. Zumindest, wenn Ihr zum wiederholten Male erwischt werdet. Da in der Corona-Schutzverordnung noch keine landesweiten Bußgelder festgelegt sind (Stand: 04.05.), müssen die Kommunen darüber selbst entscheiden.

Polizei oder Ordnungsamt müssen zunächst das Tragen anordnen und Ihr müsst Euren Einkauf unterbrechen. Wenn Ihr Euch dem widersetzt, gibt’s ein Bußgeld. Die Höhe eines solchen Bußgeldes ist unbekannt.

Das Gleiche gilt übrigens auch für´s Bus und Bahn und Taxi fahren.

Wer selbst Auto fährt, darf übrigens eine Maske tragen – solange das Gesicht noch zu erkennen ist. Ansonsten liegt eine unzulässige Verhüllung vor, dann droht ein Bußgeld in Höhe von 60,- Euro.

Sind Mund-Nase-Masken für kleine Kinder gefährlich?

Nein. Solange gewährleistet ist, dass die Kinder eine luftdurchlässige Maske tragen (und das ist bei allen gängigen Masken der Fall – auch bei selbstgenähten Baumwollmasken), besteht keine Gefahr für die Gesundheit des Kindes. In den sozialen Medien kursieren gerade Meldungen, dass es zu Atemlähmungen kommen könne, wenn die Kinder unter der Maske ihr ausgeatmetes CO-2 wieder einatmen. Mehrere Experten entgegnen, dass in der Regel genügend Luft (und damit auch Sauerstoff) durch den Maskenstoff und vor allem über die offenen Seiten der Maske eingeatmet wird. Vom Tragen geschlossener Schleif- oder Staubschutzmasken ist aber abzuraten.

Darf ich meine (freiwillige) Quarantäne in meinem Wohnmobil verbringen?

Das kommt drauf an: Grundsätzlich dürft Ihr mit Eurem Wohnmobil reisen, allerdings ist das Abstellen des Mobils auf einem Campingplatz oder Stellplatz nicht erlaubt. Lediglich Dauercamper haben die Erlaubnis, auf einem Campingplatz zu weilen. Wer also seine Quarantäne im Wohnmobil verbringen möchte, der muss auf privaten Grundstücken von Freunden oder Bekannten übernachten, weil das Übernachten mit dem Wohnmobil auf normalen Parkplätzen grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Die Schulen haben ja mittlerweile zumindest für die Abschlussprüflinge wieder geöffnet. Wie sieht es denn für professionelle Nachhilfen aus? 

Professionelle Nachhilfe-Anbieter dürfen ihre Räumlichkeiten mittlerweile wieder öffnen. (Stand: 04.05.) Allerdings bestehen Auflagen: Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden und in den Schulungsräumen darf sich nur eine Person pro 5 Quadratmeter aufhalten. Die gleichen Regelungen gelten für Volkshochschulen, Musikschulen und andere öffentliche, behördliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen.

Für Musikschulen gibt es teilweise noch Sonderregeln, beispielsweise für den Gesangsunterricht und den Unterricht für Bläser. Bei diesem Unterricht darf es in den Räumen nur Einzelunterricht geben und es darf sich nur eine Person pro 10 Quadratmetern in einem Raum aufhalten.

Friseure dürfen wieder öffnen. Was muss ich als Kunde beachten?

Da bei einem Friseurbesuch 1,5 Meter Abstand nicht eingehalten werden können, gelten ein paar Sonderregeln: Friseur und Kunde müssen eine Mund-Nase-Maske, außerdem darf der Friseur den Kunden nicht frontal bedienen, also zum Beispiel Augenbrauen zupfen oder Barthaare schneiden.

Auch Fußpflegeeinrichtungen dürfen wieder öffnen. Bei der Pediküre sind die 1,5 Meter Abstand relativ leicht einzuhalten. Maniküre ist weiterhin untersagt. (Stand: 04.05.)

Es gibt immer wieder unterschiedliche Meldungen, welche Regelungen für Beerdigungen und Trauungen gelten. Was ist der Stand der Dinge?

Beerdigungen und standesamtliche Trauungen sind erlaubt. Es gibt auch keine Beschränkungen für die Anzahl der Hochzeits- bzw. Trauergäste. Die Gäste müssen allerdings 1,5 Meter Abstand zueinander halten. Diese Abstandsregelung gilt nicht für die engsten Angehörigen der Verstorbenen bzw. des Brautpaars.

Bei kirchlichen Trauungen und Beerdigungen obliegen die Regeln den Kirchen.