Welche Regeln gelten an Silvester in Köln?

Auch in diesem Jahr feiern wir Silvester durch die Corona-Pandemie ungewohnt ruhig. Keine großen Partys, kein großes Feuerwerk. Hier erfahrt ihr alle wichtigen Regeln, die an Silvester in Köln gelten:

Kontaktbeschränkungen

Kurz vor Silvester wurden die Corona-Regeln aus Sorge vor der Omicron-Variante nochmal verschärft. Dadurch sind Silvesterpartys sowohl in den eigenen vier Wänden als auch draußen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Eine Begrenzung der Haushalte gibt es dabei aber nicht und Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Für Ungeimpfte sind die Regeln strenger: Hier dürfen nur zwei Personen eines weiteren Haushalts mitfeiern.

Sperrungen in der Innenstadt

Aus Sicherheitsgründen sperrt die Stadt Köln ab dem Silvesternachmittag einige Bereiche in der Innenstadt für Verkehr, Fußgänger und Fußgängerinnen. Die Domumgebung sowie die Hohenzollernbrücke sind an Silvester ab 18:30 Uhr gesperrt. Verspätete Besucherinnen und Besucher der Jahresabschlussmesse im Dom sollen aber noch zugelassen werden. Vom Hauptbahnhof kann man über den Chargesheimerplatz, die Trankgasse, den Tunnel am Domhof und den Kurt-Hackenberg-Platz laufen. Die Südseite der Deutzer Brücke wird ab 22 Uhr für Fußgänger, Fußgängerinnen und Radfahrende gesperrt. Auf dem Rheinboulevard schließen ab 15 Uhr die Treppenstufen, der rheinseitige Radweg und die Bastionen. Die Stadt hält sich außerdem offen, auch das Kennedy-Ufer zwischen Hohenzollernbrücke und Tanzbrunnen und die Altstadt in Höhe von Alter Markt und Heumarkt für Fuß- und Radverkehr zu sperren. 

Versammlungs- und Feuerwerksverbote

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, gilt in der Zeit vor und nach dem Jahreswechsel ein Versammlungsverbot in bestimmten Bereichen. Dadurch ist es verboten, sich zum Feiern in diesen Bereichen aufzuhalten. In diesen Bereichen herrscht auch ein Abbrennverbot für Feuerwerk. Ein richtiges „Böllerverbot“ gibt es an Silvester nicht: Die Bundesregierung hat ein Feuerwerks-Verkaufsverbot erlassen. Wer aber noch alte Feuerwerkskörper im Keller hat, darf diese grundsätzlich und außerhalb der Verbotszonen auch zünden. Das Verbot in bestimmten Bereichen gilt von Silvester um 20 Uhr bis Neujahr um 3 Uhr morgens. Hintergrund für diese Regelung sind die vielen Verletzungen durch Feuerwerk, die das Gesundheitssystem zusätzlich zur Corona-Pandemie belasten würden. Laut der Stadt Köln muss alles unternommen werden, um die Krankenhäuser nicht zu überlasten.

In folgenden Bereichen gilt an Silvester ein Versammlungs- und Feuerwerksverbot:

  • Altstadt
  • Deutzer Brücke, Hohenzollernbrücke und im Bereich Deutz Nord
  • Severinsbrücke, Rheinauhafen und Bereich Deutz Süd
  • Hohenzollernring, Friesenplatz und Rudolfplatz
  • Zülpicher Viertel
  • Rheinuferpromenade linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und gegenüber Gustav-Heinemann-Ufer
  • Ebertplatz und Theodor-Heuss-Park
  • übrige Rheinbrücken auf Kölner Stadtgebiet - Deutzer Freiheit
  • Brüsseler Platz und Umgebung
  • Chlodwigplatz und Umgebung
  • Bereich Friesenplatz und Friesenstraße
  • Bereich Görlinger Zentrum
  • Bereich Chorweiler Zentrum
  • Wiener Platz und Frankfurter Straße
  • Keupstraße

Gastronomie

Bars und Restaurants bleiben in Köln zwar geöffnet, Clubs und Diskotheken sind in ganz NRW aber bereits zu und bleiben mindestens bis Mitte Januar geschlossen. Außerdem hat das Land das Tanzverbot ausgeweitet: Es gilt in der Gastronomie und generell für Veranstaltungen, bei denen das Tanzen im Mittelpunkt der Veranstaltung steht.

Wie wird das alles kontrolliert?

Das Ordnungsamt der Stadt Köln will die Einhaltung der Regeln stichprobenartig kontrollieren und wird dabei auch von der Kölner Polizei unterstützt. Ab circa 23 Uhr kontrolliert das Ordnungsamt zum Beispiel am Zugang zum Bereich zwischen dem Kreisel an der Marzellenstraße und dem Walraffplatz, ob Kölnerinnen und Kölner Feuerwerk mit in die Altstadt bringen.

Weitere Meldungen