"Zuhause im Glück"-Teilnehmer muss Steuern nachzahlen

(SR) Wer von einem Fernsehsender das Haus renoviert bekommt, der muss mit einer Steuernachforderung rechnen. Das Kölner Finanzgericht hat in einem Urteil dem Finanzamt im Grunde Recht gegeben.

Im konkreten Fall muss ein Teilnehmer der Dokusoap "Zuhause im Glück" die Renovierung seines Hauses als geldwerten Vorteil versteuern. Dabei lässt der Sender die Häuser einkommensschwacher Familien renovieren. Die Eigentümer müssen das nicht bezahlen.

Wieviel Geld der Teilnehmer jetzt konkret zahlen soll, sagte ein Gerichtssprecher mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht. Das Finanzamt hatte aber knapp zwei Drittel der Kosten als zusätzliches Einkommen besteuert.

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