Zwei Jahre Bewährung nach tödlichem Unfall
Veröffentlicht: Donnerstag, 10.10.2024 14:12
(DD|SR|Symbolbild) Nach einem tödlichen Raserunfall vergangenes Jahr in Longerich hat das Kölner Amtsgericht das Urteil gesprochen. Der damals 18-jährige Fahrer wurde zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung und zwei Jahren Führerscheinsperre verurteilt. Und er muss 250 Sozialstunden leisten.

Der Angeklagte aus Süddeutschland war vergangenes Jahr im Mai für eine Feier in Köln und ist nachts mit einem Mietauto vom Niehler Ei zum Militärring gerast. Laut Gutachten war der 18-Jährige mit 150 km/h unterwegs - 50 waren erlaubt. An der Kreuzung zur Neusser Landstraße ist der Angeklagte in ein entgegenkommendes abbiegendes Auto gekracht. Der Beifahrer in diesem Auto ist ums Leben gekommen. Der Unfallfahrer hatte die Flucht ergriffen. Das Amtsgericht hat ihn deshalb wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht und Fahren ohne Führerscheins verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.