Alkoholkonsumverbot für Hotspots in Köln
Veröffentlicht: Montag, 25.01.2021 16:53
(SD|Foto:Archivbild) Der Corona-Krisenstab der Stadt Köln hat ein Alkoholkonsumverbot für Hotspots beschlossen. Es gilt täglich von 15 bis 6 Uhr. Damit geht Köln über die Corona-Schutzverordnung des Landes hinaus.

Das Alkoholkonsumverbot gilt für die Bereiche Altstadt, Stadtgarten und Umgebung, Brüsseler Platz und Umgebungsstraßen, Schaafenstraße und Umgebung, Zülpicher Viertel und Rheinboulevard beziehungsweise die Rheinpromenade rechtsrheinisch. Das Konsumverbot für Teile der Innenstadt mit Hinblick auf Karneval hatte Oberbürgermeisterin Reker auch mit Hinblick auf Karneval angekündigt. Sie sagte, zwar gäbe es in diesem Jahr keine Veranstaltungen zum Straßenkarneval, aber man müsse trotzdem damit rechnen, dass manche Menschen sich nicht an die Regeln halten werden. Auf diese Weise wolle man dem gegensteuern und einen möglichen Anstieg der Fallzahlen verhindern. Ziel sei es, möglichst bald und dauerhaft unter einer Wocheninzidenz von 50 zu kommen. Eine Runde von Expertinnen und Experten soll am Freitag beraten, ob dazu weitere Verschärfungen nötig seien.