Anklage nach Zugunglück in Hürth
Veröffentlicht: Mittwoch, 04.12.2024 13:45
(DD|SH|Archivbild) Anderthalb Jahre nach dem tödlichen Zugunglück von Hürth hat die Kölner Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Es geht um fahrlässige Tötung.

Ein Intercity rast mit 160 km/h kurz hinter der Stadtgrenze bei Hürth in eine Gruppe Gleisarbeiter. Zwei Menschen sterben. Nach dem Zugunfall im Mai 2023 hat die Staatsanwaltschaft Köln Anklage gegen eine Sicherungsaufsicht erhoben. Darin geht es um fahrlässige Tötung in zwei Fällen.
Wie das Amtsgericht in Brühl auf Radio Köln Nachfrage mitteilt, soll der Angeklagte zwei maßgebliche Sicherungen nicht durchgeführt haben. Er soll die Arbeiter auf das Gleis geschickt haben, bevor es offiziell gesperrt war, und eine technische Alarmanlage am Gleis nicht installiert haben. Der Intercity hatte zwei Arbeiter erfasst, fünf konnten im letzten Augenblick auf Seite springen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auch noch gegen einen zweiten Beschuldigten ermittelt. Das gegen ihn gerichtete Verfahren sei aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, hieß es.