Bürostuhl als Kündigungsgrund des Erzbistums Köln

(DD|Symbolbild) Ein Bürostuhl soll der Kündigungsgrund für das Kölner Erzbistum gewesen sein. Die ehemalige Justiziarin des Erzbistums wehrt sich vor dem Kölner Arbeitsgericht. Sie will 50.000 Euro Schmerzensgeld.

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Die Kündigung hatte die Frau bekommen, weil sie den Bürostuhl mit Beginn der Corona-Pandemie mit nach Hause ins Home-Office genommen habe.

Der Anwalt des Erzbistums sagte dazu, das könne man nicht einfach machen. Der Gütetermin heute hat keine Einigung gebracht. Jetzt will das Arbeitsgericht im Januar eine Entscheidung fällen. Die Frau war seit 2007 für das Erzbistum tätig, im Juli 2021 erhielt sie die Kündigung.

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