Haftstrafe nach Rockerschüssen auf Zoobrücke

Neuneinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes – so lautet das Urteil des Kölner Landgerichts im Falle der Rockerschüsse auf der Zoobrücke 2018.

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Ein Anhänger der "Bandidos" hatte mit weiteren Mitgliedern der Rockergruppe im Vorbeifahren auf einen Wagen geschossen, in dem sie einen Anhänger der Rivalen "Hells Angels" erwarteten. In dem Wagen saß jedoch ein unbeteiligter 21-Jähriger. Das Opfer überlebte nur dank einer Not-Operation.

Die Vorsitzende Richterin spricht von einer "geplanten Vergeltungsaktion". Von einer lebenslangen Haftstrafe sah sie ab, unter anderem weil der Verurteilte zwei seiner Mittäter benannt und gegen sie ausgesagt hatte.

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