Hebesatz bei Grundsteuer soll in Köln gleich bleiben

(IS|SR|Symbolbild) Ab 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft - natürlich auch bei uns in Köln. Das betrifft in erster Linie Eigentümer von beispielsweise Einfamilienhäusern, Wohnungen oder gewerblichen Gebäuden.

© Stadt Köln|Dorothea Heiermann (Pressebild)

Aber auch Mieter sind davon betroffen, denn bei Mietshäusern wird die Grundsteuer prozentual auf die Mieter aufgeteilt. Wie die Grundsteuer hier bei uns ausfällt, soll heute im Finanzausschuss beschlossen werden. Auf den Wert des Grundbesitzes hat die Kommune selbst keinen Einfluss, da dies auf Landesebene beschlossen wird. Das Finanzamt berechnet diesen Wert anhand der Lage, Bauweise und Ausstattung der Immobilie. 

Die Stadt Köln entscheidet einzig über den Hebesatz. Er dient als Faktor, um die Höhe der endgültigen Steuerschuld zu ermitteln. Er wird kommunal entschieden, da die kompletten Einnahmen der Grundsteuer an die Städte und Gemeinden gehen. Dörte Diemert erklärt, wie dieser ab 2025 ausfallen wird: "Der Hebesatz soll unverändert bei 515 Hebesatzpunkten bleiben, diese Entscheidung haben wir auch mit Blick darauf getroffen, dass sich im Zuge der Neubewertungen der Grundstücke durch die Grundsteuerreform teils ohnehin mehr Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger ergeben werden."

Den Hebesatz absenken könne die Stadt allerdings nicht, da die Stadt bereits mit Haushaltsdefiziten zu kämpfen habe. Diemert betont aber auch, dass die Grundsteuer in der Stadt Köln deutlich unter den Werten in anderen Städten wie Leverkusen oder Dortmund liegt.


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