Juristischer Streit um Hambacher Forst geht weiter

(TB|Archivbild) Der Streit um die Räumung von Baumhäusern 2018 im Hambacher Forst geht in die nächste juristische Runde. Anfang September hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Räumung rechtswidrig war. Der Brandschutz sei nur vorgeschoben gewesen, so die Begründung. Gegen diese Entscheidung hat die Stadt Kerpen jetzt Berufung eingelegt. 

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Das Oberverwaltungsgericht Münster muss jetzt prüfen, ob es die Berufung zulässt. Gegen die Räumung vor dem Kölner Verwaltungsgericht geklagt hatten ehemalige Baumhaus-Bewohnerinnen und -Bewohner. Das Gericht war zu der Ansicht gekommen, dass die Räumung der Entfernung von Braunkohlegegnerinnen und -gegnern aus dem Hambacher Forst gedient habe. Die NRW-Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren damals angewiesen, die Baumhäuser zu räumen, die die Bewohnerinnen und Bewohner über mehrere Jahre hinweg errichtet hatten.

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