Karfreitag gilt als stiller Feiertag

(SR|KU|Symbolbild) Der Karfreitag heute ist aber auch ein stiller Feiertag. Laut des Feiertagsgesetzes NRW gelten viele Einschränkungen: Zum Beispiel sind keine öffentlichen Tanzveranstaltungen und Partys erlaubt. 

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Bis 6 Uhr am Karsamstagsmorgen gilt außerdem ein Verbot für alle öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung. Auch Märkte, Ausstellungen, der Betrieb von Spielhallen oder Sportveranstaltungen sind heute an Karfreitag nicht erlaubt.

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