Was ihr an den stillen Feiertagen dürft

(MH) Heute ab 18 Uhr treten die gesetzlichen Regelungen für einen stillen Feiertag in Kraft. Am Gründonnerstag darf es ab 18 Uhr keine Tanzveranstaltung mehr in Köln geben. Darauf weist das Amt für öffentliche Ordnung hin.

© Pexels

Am Karfreitag selbst und noch bis Karsamstag, 6 Uhr, sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen, alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen. Darüber hinaus müssen am Karfreitag wie an allen Sonn- und Feiertagen auch Videotheken und Autowaschanlagen geschlossen bleiben. Ebenso verbietet das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen am Karfreitag Wohnungsumzüge.

Erlaubt sind unter anderem Kunstausstellungen. Auch Museen und Zoos dürfen öffnen, genauso wie Saunen und Fitnessstudios. Der Karfreitag gehört zu den wichtigsten „stillen“ Feiertagen der christlichen Kirchen. (PR|Symbolbild)

Weitere Meldungen