Klage der Kölner Fitnessstudios wurde abgewiesen

(SD | Symbolbild) Fitnessstudios müssen vorerst geschlossen bleiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitagnachmittag entschieden.


Geklagt hatte der Betreiber der Kölner Fitnesskette Flexx Fit. In seinem Eilantrag hatte er darauf hingewiesen, dass die Schließung in seine Berufsausübungsfreiheit eingreife. Außerdem sei sie nicht notwendig, weil es Hygiene- und Rückverfolgungskonzepte gebe. Das Gericht sah das anders. Das Land habe dringenden Handlungsbedarf zur Einschränkung der Kontakte gesehen, das sei rechtens. Die Entscheidung des Gerichts ist endgültig und kann nicht angefochten werden.



Flexx Fit klagt gegen Corona-Schließung

(SD | Symbolbild) „Die Schließung der Fitnessstudios in diesem Monat ist unverhältnismäßig" – mit diesen Worten reagieren die beiden größten Kölner Fitnessstudio-Ketten Just Fit und Flexx Fit auf die Entscheidung der Bundesregierung. Flexx Fit hat deshalb bereits Klage gegen die Schließung eingereicht.


Die Anwälte sind sogar der Auffassung, dass die Schließung der Studios nicht nur unverhältnismäßig, sondern gleich unzulässig sei. Sie begründen die Klage mit der Einschränkung des Grundrechts auf Berufsfreiheit. Bevor man direkt alle Studios schließt, hätte man zunächst die Hygiene- und Abstandsvorschriften verschärfen können. Der Inhaber von Just Fit will noch nicht so weit gehen. Man habe zwar eine Klage vorbereitet, wolle aber erst die Reaktionen der Richter abwarten. Beide Ketten haben nach eigener Aussage durch die erneuten Schließungen bereits mit vielen Kündigungen zu kämpfen.

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