Kölner Karnevalsmord: Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil

(LE|Archivbild) Im Jahr 1988 hatte ein Mann eine damals 24-Jährige in der Kölner Altstadt ermordet. Das Kölner Landgericht verurteilte ihn im vergangenen März zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil am Montag bestätigt.

© Radio Köln/Frank Waltel

Eine Überprüfung ergab keine Rechtsfehler zulasten des Angeklagten, so der Bundesgerichtshof. Da die Revision abgelehnt wurde, ist das Urteil somit rechtskräftig.

Die Tat war als Kölner Karnevalsmord bekannt geworden. Der Verurteilte hatte sein Opfer in den frühen Morgenstunden an Weiberfastnacht zu Boden gebracht und minutenlang auf sie eingetreten. Danach flüchtete er mit ihrer Handtasche.

Erst 2022 konnte die Tat durch einen Hinweis im Anschluss an die Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“ aufgeklärt werden.

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