Kontaktverbot wird stärker kontrolliert

(SR/DD) Die Maßnahmen des Landes zur Kontaktreduzierung ändern in Köln erst einmal wenig. Neu ist, dass jetzt auch die Frisöre schließen müssen. 

Ordnungsamt und Polizei werden härter gegen Regelbrecher vorgehen. Das hat NRW-Ministerpräsident Laschet am Sonntagnachmittag angekündigt. Bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz drohen Geldbußen von bis zu 25.000 Euro oder sogar Haftstrafen.

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In Köln gibt es aufgrund des Coronavirus ein drittes Todesopfer. Ein 90-jähriger Mann sei am Sonntag im Krankenhaus gestorben. Er habe schon Vorerkrankungen gehabt, teilt die Stadt Köln mit. Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle hat sich auf 817 erhöht. Das sind etwa 44 mehr als am Samstagnachmittag. Auf der anderen Seite haben 34 Menschen die Quarantäne inzwischen wieder verlassen können.

Zufrieden ist die Stadt auch, dass sich immer weniger Menschen auf den Straßen und Plätzen aufhalten. Das Ordnungsamt habe nur sehr vereinzelt Menschenansammlungen auflösen oder an das Betretungsverbot von Spielplätzen erinnern müssen.

Oberbürgermeisterin Reker spricht von einer Tendenz in die richtige Richtung. Sie rief noch einmal dazu auf, die sozialen Kontakte auf das Nötigste zu beschränken.

In Köln gilt bereits ein Verbot, dass sich mehr als zwei Personen draußen treffen. Dieses sogenannte Kontaktverbot hat NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am Sonntagnachmittag für ganz NRW und weitere Bundesländer angekündigt:

„Es ist wichtig, dass Menschen die Wohnung verlassen, dass sie an die frische Luft gehen. Auch das ist eine gesundheitspolitische Maßnahme. Entscheidend ist es, dass Kontakte mit anderen, erst recht in Gruppen und in gemeinsamen größeren Begegnungen, jetzt verhindert werden. Dem ist die überwiegende Zahl der Länder gefolgt.“

Auch Kanzlerin Merkel hat in Ihrem Statement am Sonntagabend die ab sofort geltenden Leitlinien noch einmal vorgestellt. Sie appellierte an alle Bürger, da mitzuziehen. Die Kontakte draußen sollten auf das absolute Minimum reduziert werden. Wer in der Öffentlichkeit unterwegs ist, soll zu anderen einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.

Aufenthalt im öffentlichen Raum bleibe "selbstverständlich weiter möglich", sagte Kanzlerin Merkel weiter. Allerdings nur alleine und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person.

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