Kündigung von Maskenverweigerer bestätigt

(DD | Symbolbild) In Köln hat ein Gericht wieder eine Kündigung bestätigt, weil ein Arbeitnehmer sich geweigert hat, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Servicetechniker hatte bei einem Kunden nicht mit Maske arbeiten wollen. Bei seinem Chef hatte der Mann daraufhin ein Attest eingereicht unter dem Betreff „Rotzlappenbefreiung". Darin hieß es, eine Maske sei für ihn unzumutbar.

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Der Arbeitgeber hat das auf Blankopapier geschriebene Attest nicht anerkannt und den Mitarbeiter abgemahnt. Da der Mann auch weiter nicht mit Maske arbeiten wollte, hat der Chef ihm gekündigt. Dagegen hat er geklagt. Das Kölner Arbeitsgericht hat dem Chef Recht gegeben. Unter anderem, weil Zweifel an der Ernsthaftigkeit der behaupteten medizinischen Einschränkungen bestanden hätten. Der Kläger hatte den Mund-Nasen-Schutz selbst als „Rotzlappen" bezeichnet.

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