Mit Rürup Rente buchen
Veröffentlicht: Samstag, 12.11.2022 09:00
Der Finanztipp bei Radio Köln wird präsentiert von der Sparkasse KölnBonn.

Wir kümmern uns heute in unserem Finanztipp um die Rürup-Rente. Die gibt es schon seit 2005, benannt nach ihrem Erfinder Bert Rürup. Gerade für Selbständige ist sie ideal, weiß Kollege Dominik Becker.
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Gerade für Selbständige ist die Rürup-Rente ideal, da sie – wenn überhaupt nur wenig Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur wenig Rente bekommen. Zusammen mit unserem Finanzexperten Maximilian Blusch fassen wir euch die wichtigsten Punkte zusammen, die Ihr über die Rürup- oder auch Basisrente wissen müsst.
"1. Die Steuerförderung. Sie funktioniert ganz einfach: Ihr setzt Eure Beiträge von der Steuer ab, mit einem Jahr für Jahr steigenden Prozentsatz. Maximal bis rd. 24.000 Euro könnt Ihr als Ledige (verh. das Doppelte) dabei noch in diesem Jahr von der Steuer absetzen. Wie viel Steuererstattung ihr erwarten könnt, hängt von der Höhe Eures zu versteuerndem Einkommen und dem persönlichen Steuersatz ab. Grundsätzlich gilt: Je mehr Ihr verdient, umso mehr bekommt Ihr vom Finanzamt zurück. 2. Kein gleichmäßiges Einkommen? Kein Problem, denn die Höhe der Sparbeiträge ist komplett variabel. Ihr könnt sie monatlich, jährlich oder auf einmal zahlen und sie jederzeit sogar aussetzen, falls es finanziell mal eng wird. 3. Keine Steuern in der Ansparphase. Alle Erträge werden zu 100 Prozent wieder angelegt, da keine Steuer anfällt (Abgeltungsteuer). Erst auf Eure zukünftige Rente wird später Einkommensteuer fällig. 4. Demnächst in den Ruhestand? Wenn Ihr plant, bald in den Ruhestand zu gehen, könnt Ihr - steuerlich stark gefördert - Einmalbeiträge in eine maßgeschneiderte lebenslange Altersvorsorge umwandeln. Wer nächstes Jahr bereits in Rente geht, bei dem wird knapp 1/5 der Rürup-Rente gar nicht besteuert."
Wer schon in eine Rürup Rente spart, sollte unbedingt vor dem Jahresende mit seiner Spezialistin oder Spezialisten bei Sparkasse oder Bank über eine mögliche Zuzahlung sprechen. Nur so nutzt Ihr die steuerliche Förderung optimal.
"Schon ab 62 Jahren könnt Ihr mit Rürup in Rente gehen. Für die üppige steuerliche Förderung gibt’s ein paar Bedingungen: Ihr könnt die Ansprüche aus der Rürup-Rente nicht auf andere übertragen, sie beleihen oder verkaufen."
Außerdem kann sie ausschließlich als Rente und nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Für den Todesfall könnt Ihr natürlich EhepartnerIn und minderjährige Kinder mit absichern. Fragt nach der sogenannten Hinterbliebenenabsicherung.
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