Rürup, einfach gute Rente

Der Finanztipp bei Radio Köln wird präsentiert von der Sparkasse KölnBonn.

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Wer sich mit Rentenversicherungen und Steuerförderung beschäftigt, dem ist mit Sicherheit auch schon die Rürup-Rente untergekommen. Die Rürup-Rente mit Steuerförderung. Es gibt sie seit 2005. Gerade für Selbständige ist sie ideal, da sie oft – wenn überhaupt – nur wenig Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen.

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Auch andere können von ihr profitieren, zum Beispiel wer bald in Rente geht, erklärt unser Finanzexperte Maximilian Blusch.

"Die Steuerförderung funktioniert ganz einfach: Ihr setzt Eure Beiträge von der Steuer ab, mit einem Jahr für Jahr steigenden Prozentsatz. Maximal bis 23.700 Euro könnt Ihr als Ledige dabei noch in diesem Jahr von der Steuer absetzen. Wie viel Steuererstattung ihr erwarten könnt, hängt von der Höhe Eures zu versteuerndem Einkommen und dem persönlichen Steuersatz ab. Grundsätzlich gilt: Je mehr Ihr verdient, umso mehr bekommt Ihr vom Finanzamt zurück! Ihr habt kein gleichmäßiges Einkommen? Kein Problem, denn die Höhe der Sparbeiträge ist komplett variabel. Ihr könnt sie monatlich, jährlich oder auf einmal zahlen und sie jederzeit sogar aussetzen, falls es finanziell mal knapp wird. In der Ansparphase werden alle Erträge zu 100 Prozent wieder angelegt, da keine Steuer anfällt (Abgeltungsteuer). Erst auf Eure zukünftige Rente wird später Einkommensteuer fällig. Wenn Ihr plant, bald in den Ruhestand zu gehen, könnt Ihr - steuerlich gefördert - Einmalbeiträge in eine lebenslange Altersvorsorge umwandeln. Wer z. B. nächstes Jahr bereits in Rente geht, bei dem wird knapp 1/5 der Rürup-Rente nicht besteuert. Wer schon in eine Rürup Rente spart, sollte unbedingt vor dem Jahresende mit seinem BeraterIn bei Sparkasse oder Bank über eine mögliche Zuzahlung sprechen. So nutzt Ihr die steuerliche Förderung optimal."

Schon ab 62 Jahren könnt Ihr mit Rürup in Rente gehen. Für die üppige steuerliche Förderung gibt’s ein paar Bedingungen: Ihr könnt die Ansprüche aus der Rürup-Rente nicht auf andere übertragen, sie beleihen oder verkaufen. Außerdem kann sie ausschließlich als Rente und nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Für den Todesfall könnt Ihr natürlich EhepartnerIn und minderjährige Kinder mit absichern. Fragt Euren BeraterIn bei Sparkasse oder Bank nach der sogenannten Hinterbliebenenabsicherung.

weitere Infos:

Basis-Rente

Rürup-Rechner

Rentenlücken-Rechner

Deutschen Rentenversicherung

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