Nächtliches Alkoholverbot auf dem Brüsseler Platz bleibt

Das nächtliche Alkoholverbot auf dem Brüsseler Platz bleibt bestehen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, indem es den Eilantrag einer Privatperson gegen das Verbot ablehnte. Seit dem 15. Mai 2025 gilt das Verbot, das von der Stadt Köln eingeführt wurde, um die nächtlichen Lärmbelastungen für Anwohner zu reduzieren.

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Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Verbot geeignet, erforderlich und angemessen sei, um den Schutz der Gesundheit der Anwohner zu gewährleisten. Dieser wiege schwerer als das Interesse, nachts auf dem Platz Alkohol zu konsumieren.

Die Privatperson, die den Eilantrag gestellt hatte, hat nun die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. Ob dies geschieht, bleibt abzuwarten. (SH|GL|Archivbild)

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