Oberlandesgericht entscheidet über BILD-Berichte

(DS|Symbolbild) Das Kölner Oberlandesgericht hat einem Pfarrer nach einer Unterlassungsklage wegen einer BILD-Berichterstattung in Teilen Recht gegeben, mehrere von dem Geistlichen monierte Passagen aber als angemessen eingestuft. 

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Die BILD darf ihn nicht als "Sexualstraftäter" bezeichnen oder behaupten, er habe sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen gestanden, wie das OLG mitteilte. Bezeichnungen wie "Missbrauchspriester" sah das Gericht aber sehr wohl als zulässig an. Damit schwächte das OLG eine Entscheidung des Kölner Landgerichts ab, das dem Pfarrer noch in sämtlichen Punkten Recht gegeben hatte. Die BILD war dagegen in Berufung gegangen. Der Priester war von Kardinal Rainer Maria Woelki zum stellvertretenden Düsseldorfer Stadtdechanten befördert worden.

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