Rückzahlungen von Corona-Hilfen unzulässig

(DC|Symbolbild) Corona-Soforthilfen müssen nicht an das Land zurückgezahlt werden. Das hat am Freitag das Kölner Verwaltungsgericht entschieden und die Rückforderung der Hilfen durch das Land als rechtswidrig zurückgewiesen.

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Das Gericht hat insgesamt sechs Klagen von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern stattgegeben und entsprechende Bescheide des Landes aufgehoben.

Im Frühjahr 2020 hatte das Land hatte erst einmal viele pauschale Zuwendungen von 9.000 Euro als Soforthilfen ausgezahlt, später aber geprüft, welche Empfänger das Geld am Ende wirklich zum Überleben gebraucht hatten und dann in großem Stil Geld zurückgefordert. Das Gericht sagt: Die Bewilligungsbescheide hätten keinen solchen Vorbehalt enthalten.

Beim Kölner Gericht sind etwa 400 ähnliche Klagen anhängig. Die sechs Urteile am Freitag seien repräsentativ für einen Großteil dieser Fälle. Das Land kann gegen die Urteile noch zum Oberverwaltungsgericht nach Münster ziehen.

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