Sondernutzung von Außengastro-Flächen nun kostenpflichtig
Veröffentlicht: Dienstag, 11.01.2022 15:12
(MT|Symbolbild) Köln ist eine Stadt mit sehr viel Außengastronomie und seit der Pandemie ist die für viele Menschen noch viel wichtiger geworden. Damit auch die Restaurants, Kneipen und Cafés auch weiter gut Gäste empfangen können, dürfen die Außengastroflächen per Sondergenehmigung erweitert werden. Das haben viele Betriebe genutzt und es für sehr gut befunden. Diese Sondernutzung soll es auch in Zukunft weiter geben - jetzt allerdings muss wieder dafür bezahlt werden.

Das stößt auf wenig Verständnis bei den Gastronominnen und Gastronomen sowie den zuständigen Verbänden. Der Rat der Stadt hatte schon im vergangenen Jahr beschlossen, dass alle bisher genehmigten Flächen auch 2022 wieder zur Verfügung gestellt werden können. Anders als 2020 und 2021 werden jedoch dafür wieder Sondernutzungsgebühren fällig. Gerade zum Start ins neue Jahr sei das bitter, heißt es u.a. vom Hotel- und Gastättenverband. Der Januar sei eh ein sehr kostenintensiver Monat für die Branche.
Weitere Infos zu den Anträgen findet ihr hier:
Neben einem Antrag in Papierform ist es in diesem Jahr erstmals möglich, die Verlängerung per Online-Verfahren zu beantragen. Ein Ausdruck und die Übersendung des Antrags per Post oder E-Mail sind dann nicht mehr notwendig. So macht die Stadt Köln den Wirtinnen und Wirten das Verfahren so einfach wie möglich.
Für alle in 2022 zu nutzenden Flächen ist eine Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Für jede Fläche kann der Betreibende separat entscheiden, in welchem Zeitraum die jeweilige Fläche kostenpflichtig genutzt wird. Bis eine schriftlichen Erlaubnis vorliegt, müssen die Gastronominnen und Gastronomen bei Kontrollen entweder eine Kopie des Antrags oder bei Online-Anträgen die automatisch versandte Bestätigungs-E-Mail vorzeigen.
Antragsformulare für das Jahr 2022 (Papierform und Online) finden die Betreibenden hier.

