Stadt Köln darf keine pauschale Jahresgebühr verlangen
Veröffentlicht: Freitag, 27.10.2023 18:40
(DS|Symbolbild) Die Stadt Köln darf für das Abstellen von E-Scootern von den Betreibern keine pauschale Jahresgebühr nehmen.

Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt auch in einem Grundsatzurteil entschieden. Schon im Mai hatte es in einem Eilbeschluss so entschieden und damit ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts kassiert. Der E-Scooter-Anbieter TIER hatte eine pauschale Jahresgebühr von über 380.000 Euro zahlen müssen - dabei hatte er seine 3.600 E-Scooter nur fünf Monaten aufgestellt. Deswegen hat er geklagt. Eine Sondernutzungsgebühr darf laut des Gerichts zwar erhoben werden, eine Pauschale ist aber rechtswidrig. Die Stadt will das Urteil jetzt prüfen und möglicherweise zu einer monatlichen Gebühr wechseln.