Stadt Köln hätte Simone Baum nicht kündigen dürfen

(DD|Symbolbild) An dem Potsdamer Treffen zur "Remigration" hat auch die Angestellte der Stadt Köln, Simone Baum, teilgenommen. Doch die Stadt hätte ihr dafür nicht kündigen dürfen.

© Radio Köln, Waltel

Weil sie an dem Potsdamer Treffen von Rechtsradikalen teilgenommen hatte, hat die Stadt Baum fristlos gekündigt. Doch das war nicht rechtens. Das hat das Kölner Arbeitsgericht entschieden. Die Kündigung sei unwirksam.

Die Stadt hatte die Kündigungen damit begründet, dass die Mitarbeiterin durch die Teilnahme an dem Treffen und den dort diskutierten Remigrationsplänen gegen ihre Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber verstoßen habe. Der Anwalt der Frau hat die Kündigung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für begründet gehalten. Und das sieht auch das Arbeitsgericht so.

Alleine die Teilnahme an dem Treffen lasse nicht den Schluss zu, dass die Klägerin den verfassungsfeindlichen Zielen dort zustimme. Die Stadt kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Die 64-Jährige ist seit 2000 bei der Stadt Köln beschäftigt. Sie war zuletzt zentrale Ansprechpartnerin für das Beschwerdemanagement im Umwelt- und Verbraucherschutzamt.

Eine Stadtsprecherin sagte auf Radio Köln Nachfrage: "Die Urteilsgründe liegen der Stadt Köln noch nicht vor. Sobald das mit den Urteilsgründen versehene Urteil zugestellt wird, wird es insbesondere im Hinblick auf die Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens geprüft."

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