Stadt nachsichtig bei Masernimpfpflicht

(PR|Symbolbild) Seit einer Woche müssen Kita-Kinder und Mitarbeitende dort oder in der Tagespflege einen Nachweis über eine Masernimpfung vorlegen. Nach dem Auslaufen der Übergangsfrist müssen nicht geimpfte Kinder oder Mitarbeitende an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

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Bislang seien 20 Fälle gemeldet worden, so die Stadt Köln. Die Masernimpfpflicht gilt explizit auch für Mitarbeiter in Asyl- und Flüchtlings-Unterkünften - hier kontrolliere die Stadt stichprobenartig. Theoretisch sind bei Verstößen Bußgelder möglich. Bisher seien aber keine Bußgelder verhängt worden. Zuvor würde den Eltern und den Einrichtungen mit zweifacher Fristsetzung die Möglichkeit gegeben, den Impfnachweis vorzulegen.

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