Taliban-Rede in Kölner Moschee nicht strafbar

(PR) Bislang gibt es keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen nach dem umstrittenen Auftritt eines afghanischen Taliban-Funktionärs in der Chorweiler Moschee. 

© IM NRW | Ralph Sondermann

Das hat Innenminister Reul am Donnerstagnachmittag im Innenausschuss des Landtags mitgeteilt. Videomaterial der Rede sei gesichert, übersetzt und ausgewertet worden, so Reul. In der Rede des Taliban-Funktionärs wurde laut des Innenministers unter anderem für Unterstützung und Hilfe für Afghanistan geworben. Daran sei nichts terroristisch, sagte Reul sinngemäß. Zu dem Mann gibt es außerdem in NRW keine nachrichtendienstlichen oder polizeilichen Erkenntnisse. Die Moschee in Chorweiler gehört dem DITIB-Verband. Dieser hat sich bereits von dem Auftritt distanziert. 

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