Tod nach Taser-Einsatz ohne juristische Folgen

(DD|LE|Symbolbild) Der Tod eines Mannes nach einem Taser-Einsatz der Kölner Polizei bleibt ohne juristische Folgen. Der Mann hatte vergangenes Jahr am Eigelstein ein Bordell besucht. Danach war er so aufgebracht, dass die Polizei einen Taser und der Notarzt ein Beruhigungsmittel einsetzen mussten. Daraufhin starb der Mann. 

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Wie die Staatsanwaltschaft auf Radio Köln-Nachfrage bestätigt, kommen die Obduktion und auch ein Gutachten jetzt zu dem Ergebnis, dass der Mann an einer Betäubungsmittelvergiftung gestorben ist – und dies vor dem Hintergrund einer bereits vorhandenen schweren Herzschädigung. Es gebe keinen Hinweis für eine Fehl- oder Überdosierung. Auch der Einsatz des Tasers war aus Notwehr gerechtfertigt, so die Staatsanwaltschaft.

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