Tödliche Rockerschüsse in Mülheim - BGH bestätigt Kölner Urteil

(RO) Das Urteil des Kölner Landgerichts im Rockermord-Prozess von Mülheim ist rechtskräftig. Das hat die Behörde jetzt offiziell mitgeteilt. Der Bundesgerichtshof hatte Anfang des Monats das Kölner Urteil in dem Fall bestätigt. Damit muss der Angeklagte nun lebenslang in Haft.

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Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten einstimmig. Die Kölner Staatsanwaltschaft ist nun für die Urteilsvollstreckung zuständig. Der 27-jährige Angeklagte war im Mai diesen Jahres vom Kölner Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er Auftragskiller engagiert hatte, um einen Mann in Mülheim töten zu lassen. Das 35-jährige Opfer war damals am Böcking Park auf offener Straße durch mehrere Schüsse regelrecht hingerichtet worden. Angeklagter und Opfer kannten sich aus der Rockerszene.

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