Veranstaltungsverbot und Treffen der Raser-Szene
Veröffentlicht: Freitag, 07.04.2023 11:29
(KU|Symbolbild) Heute ist Karfreitag, ein sogenannter stiller Feiertag, an dem Vieles nicht erlaubt ist. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet zum Beispiel öffentliche Tanzveranstaltungen und Partys. Bis 6 Uhr am Karsamstags-Morgen gilt außerdem ein Verbot für alle öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung.

Auch Märkte, Ausstellungen, der Betrieb von Spielhallen oder auch Sportveranstaltungen sind am Karfreitag nicht erlaubt. Am sogenannten „Car“-Freitag trifft sich traditionell auch die Raser- und Tuning-Szene, um sich illegale Rennen zu liefern. Die Kölner Polizei wird sie deswegen am Freitag besonders im Blick behalten und Raser aus dem Verkehr ziehen. Allein im letzten Jahr sind in NRW 12 Menschen durch Raser-Unfälle gestorben.