Vorschlag für künftige Kölner Grundsteuer
Veröffentlicht: Freitag, 21.06.2024 11:54
(DD) 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Kölner Immobilienbesitzer müssen die Grundsteuer dann nach neuen Berechnungen zahlen. Das Land NRW macht dazu jetzt einen Vorschlag.

Das NRW-Finanzministerium hat den einzelnen Städten und Gemeinden neue Hebesätze vorgeschlagen. Damit sei sichergestellt, dass die Kommunen auch mit den neuen Berechnungen die gleichen Grundsteuern einnehmen wie bisher.
Aktuell liegt der Steuersatz für bebaute Wohngrundstücke und Gebäude - also die Grundsteuer B - in Köln bei 515 Prozent. Das Land schlägt nach der Reform nur noch 461 Prozent vor. Doch, ob die Werte am Ende bei uns in Köln gelten, ist noch offen. Dazu muss die Stadt zunächst entscheiden, ob sie dem Vorschlag vom NRW-Finanzministerium folgt. Außerdem will das Land künftig zwischen Wohn- und Geschäftsgebäuden unterscheiden, um Wohnhauseigentümer geringer zu belasten.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht. Es hat 2018 entschieden, dass die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuern verfassungswidrig ist.