Was die 15-Kilometer-Regel für Köln bedeutet

(KU | Symbolbild) Erst sollte die 15-Kilometer-Regelung für Corona-Hotspots in NRW gar nicht gelten. Am Montagabend hat sie das Land jetzt aber doch erlassen. Auch wenn Köln selbst aktuell kein Hotspot ist, wirkt sich die Regelung trotzdem auf uns aus. Hier gibt's die wichtigsten Infos dazu.

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Die neue Corona-Regionalverordnung sieht vor, dass in Gebieten mit einer Wocheninzidenz von über 200 die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird. Das heißt: Menschen, die in einem solchen Hotspot wohnen, dürfen sich nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie bewegen.

Es sei denn, sie haben einen triftigen Grund – dann ist die Ein- oder Ausreise in oder aus einem Risikogebiet auch über diesen Radius hinaus erlaubt. Allerdings muss der Grund glaubhaft vermittelt oder im besten Fall sogar nachgewiesen werden. Dazu gehören:

  • Fahrten zur Arbeit oder zum Ehrenamt sowie zur Schule oder Kita
  • Besuche von engen Familienmitgliedern oder Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten
  • Pflege, Unterstützung oder Betreuung anderer Personen
  • Medizinische oder pflegerische Dienstleistungen


Keine Tagesausflüge mehr in den Oberbergischen Kreis erlaubt

Für uns Kölnerinnen und Kölner bedeutet das, dass wir ohne einen dieser Gründe aktuell zum Beispiel nicht mehr in den Oberbergischen Kreis fahren dürfen – weil er von der Kölner Stadtgrenze aus gerechnet außerhalb der 15-Kilometer-Luftlinie liegt. Denn dort und auch in Minden, Höxter und Recklinghausen hat der Inzidenzwert die 200 überschritten.

Auf Spaziergänge oder Tagesausflüge in diese Regionen müssen wir also erstmal verzichten. Das heißt: Wenn ihr mit einem Kölner Kennzeichen am Wochenende ins Oberbergische fahrt und werdet kontrolliert, kann es sein, dass euch eine Anzeige droht, sofern ihr nicht glaubhaft darstellen könnt, dass ihr aus triftigem Grund unterwegs seid.

Dasselbe gilt aber auch für diejenigen, die aus diesen Risikogebieten kommen. Wenn es sich nicht um berufliche Sachen, medizinische Behandlungen oder Familienbesuche handelt, dürfen sie den 15-Kilometer-Radius von ihrem Heimatort aus gerechnet nicht verlassen. Also zum Beispiel auch nicht aus dem Oberbergischen Kreis nach Köln fahren.

Bußgeld bei Verstoß

Das Land NRW will die Liste der betroffenen Gebiete bei Bedarf jeden Tag aktualisieren. Wer sich nicht an diese Regelung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen. Die Verordnung gilt erstmal bis zum 31. Januar.

Ziel des Ganzen ist es, private Treffen weiter einzuschränken und dadurch die Ausbreitung des Virus zu stoppen.

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