Was tun bei Schimmelbefall?

(DS|Symbolbild) Bei einem Schimmelbefall sollte man schnell handeln. Das gilt nicht nur für den Befall selbst, sondern auch für die Kommunikation mit dem Vermieter. Falls dann keine Reaktion erfolgt, kann man eine Mietminderung geltend machen. Wird das weiterhin ignoriert, dann kann auch geklagt werden, sagt Hans Jörg Depel vom Mieterverein Köln.

Falls dann keine Reaktion erfolgt, kann man eine Mietminderung geltend machen. Wird das weiterhin ignoriert, dann kann auch geklagt werden, sagt Hans Jörg Depel vom Mieterverein Köln.

„Wenn der Vermieter da nichts macht, sollte man es nicht nur bei der Möglichkeit der Mietminderung belassen. Sondern man müsste wirklich gucken, dass man dann eine Mängelbeseitigungsklage macht.“

Da Schimmel im Wohnraum auch gesundheitsgefährdend ist, sollte dieser auch schnell beseitigt werden. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu auch Informationen an, falls man von Schimmelbefall betroffen ist. 

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