Welche Corona-Regeln gelten gerade?

Die 7-Tage-Inzidenzen gehen bei uns in NRW gerade wieder ordentlich durch die Decke. Aber wie sieht das eigentlich mit den Corona-Regeln aus? Welche gelten überhaupt noch? Wir haben euch den aktuellen Stand mal zusammengefasst.

Seit dem 1. Oktober gilt ein neues Bundesinfektionsschutzgesetz. Das erlaubt den Bundesländern, selbst strengere Regeln aufzustellen, zum Beispiel bei der Maskenpflicht. Aktuell macht das Land NRW davon aber keinen Gebrauch. Das komplette Infektionsschutzgesetz findet ihr hier.

Wo gilt noch die Maskpenflicht?

Im Bussen und Bahnen im ÖPNV und im Nahverkehr der Deutschen Bahn müsst ihr mindestens eine medizinische Maske tragen, in den Fernverkehrszügen der DB sogar eine FFP2-Maske. Und das wird auch stichprobenartig von den Mitarbeitenden der Bahn kontrolliert.

Auch Beschäftigte in Arztpraxen und ähnlichen medizinischen Einrichtungen, in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose müssen weiter einer Maske tragen.

In Innenräumen generell, wie z.B. in Geschäften, Kinos etc. (vor allem in Räumen, die schlecht oder gar nicht belüftet sind!), wird das Tragen einer Schutzmaske zwar empfohlen, ist aktuell aber keine Pflicht mehr. Das gilt auch für innerdeutsche Flüge.

Was ist mit der Testpflicht?

In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten braucht ihr nach wie vor einen aktuellen negativen Testnachweis. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind davon ausgenommen.

In Schulen und Kitas wird nur noch anlassbezogen getestet, also wenn ein Kind Symptome hat – und dann freiwillig und zu Hause durch die Sorgeberechtigten.

Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen o.Ä. im Sinne von 3G, 2G oder 2G-plus-Regelungen gibt es keine mehr.

Was muss ich machen, wenn ich mich positiv getestet habe?

Wenn ihr einen positiven Schnelltest habt, solltet ihr das Ergebnis durch eine offizielle Stelle bestätigen lassen. Dabei ist es aber egal, ob ihr einen Schnell- oder PCR-Test macht. Ein PCR-Test ist aktuell keine Pflicht mehr. Sollte auch der offizielle Test positiv sein, solltet ihr euch eigenständig nach Hause in Isolierung begeben. Hier setzt das Land NRW mittlerweile auf Eigenverantwortung. Das gilt auch für das Freitesten: Das könnt ihr nach fünf Tagen zu Hause durch einen offiziellen negativen Test tun. Ansonsten endet die Isolierung spätestens nach zehn Tagen, gezählt wird hier ab dem Tag des ersten Auftretens von Symptomen.

Und wie ist der Stand in Sachen Impfung?

Allen ab 12 Jahren wird grundsätzlich eine dritte Impfung, die sogenannte Auffrischungsimpfung empfohlen. Menschen über 60 Jahren oder solche, die jünger sind und zu einer Risikogruppe dazugehören, werden insgesamt vier Impfungen empfohlen. Statt einer Impfung zählt aber auch eine Infektion: Ein gesunder junger Mensch, der zum Beispiel zweimal geimpft ist und einmal genesen, gilt aktuell also als geschützt.

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