BGH entscheidet, ob der Prozess neu aufgerollt wird

(PW|Archivbild) Muss der Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten vor 12 Jahren erneut verhandelt werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich ab Mittwoch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hält die Freisprüche von zwei Bauleitern in erster Instanz für falsch und will den Fall neu aufrollen lassen.

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Sie ist im Wesentlichen der Meinung, dass die beiden damals am U-Bahnbau beteiligten Bauleiter die Gefahren für einen möglichen Einsturz hätten erkennen müssen. Hätten die beiden Bauleiter sorgfältiger geprüft, hätte der Einsturz 2009 wahrscheinlich verhindert werden können, so die Bundesanwältin heute. Die Verteidigungen weisen das zurück.

Auch der Bruder eines damals Verstorbenen war am Mittwoch in Karlsruhe anwesend. Er sagte, für ihn sei es wichtig, dass am Ende feststehe, ob das Unglück, was seinen Bruder und einen weiteren jungen Mann in den Tod riss und viele weitere Menschen schwer getroffen habe, hätte verhindert werden können. Ob der Prozess gegen die beiden Bauleiter wirklich neu aufgerollt werden muss, will der BGH Mitte Oktober entscheiden.

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