E-Scooter: Landgericht Köln mit richtungweisendem Urteil
Veröffentlicht: Sonntag, 03.11.2024 09:53
(LE|Symbolbild) Ein geparkter E-Scooter fällt um und beschädigt ein Auto – wer kommt dafür auf? Vor dem Kölner Landgericht gab es dazu in dieser Woche ein richtungsweisendes Urteil. Ein Autobesitzer hatte die Haftpflichtversicherung der Verleihfirma verklagt.

Der Mann ging leer aus. Die Versicherung des Verleihers haftet in diesem Fall nicht. Laut Urteil des Kölner Landgerichts muss die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen, solange der E-Scooter ordnungsgemäß abgestellt worden ist. Denn es lässt sich dann nicht feststellen, warum der Scooter umgekippt ist. Er könnte zum Beispiel auch umgeworfen worden sein. Daher sind weder die Verleihfirma noch der letzte Mieter des Scooters haftbar. E-Scooter sind in dieser Frage rechtlich Fahrrädern gleichgestellt.