Hambacher Forst: Verwaltungsgericht weist Klagen ab
Veröffentlicht: Dienstag, 12.03.2019 06:45
(PW) Im Streit zwischen RWE und dem Umweltschutzverband BUND hat das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag die Klagen abgewiesen. Der BUND wollte mit seinen Klagen vor dem Kölner Verwaltungsgericht die Fortführung des Tagebaus Hambachs bis zum 31. Dezember verhindern.

Damit hat das Verwaltungsgericht eine Garantie für den Erhalt des Hambacher Forstes abgewiesen. Es gebe keine rechtliche Grundlage den Braunkohletagebau zu stoppen. Im Pariser Klimaabkommen seien nur Ziele vorgegeben, nicht aber mit welchen Mitteln der CO2-Ausstoß verringert werden müsse. Das Gericht hatte den Parteien zuvor einen Vergleich vorgeschlagen, diesen lehnten aber beide ab.
Damit sah das Gericht in dem Vorschlag die Möglichkeit, den Streit im und um den Wald jedenfalls für die nächsten 21 Monate zu befrieden.
Der BUND argumentiert unter anderem mit seltenen Fledermäusen, die im Hambacher Forst leben und dort geschützt bleiben müssten.
Aktivisten hielten Proteste und Mahnwachen rund um den Appellhofplatz ab. Die KlimaAktion Köln hatte zu der Mahnwache aufgerufen. Ziel sei es den Gerichtstermin kreativ und bunt zu begleiten und die Vielfalt des Widerstands gegen die fortschreitende Zerstörung von Natur und Umwelt durch RWE im Rheinischen Revier dokumentieren, hieß es in einer Mitteilung.