Keine Veranstaltungen am Totensonntag

(PR|Symbolbild) Am 20. November ist Totensonntag - also ein stiller Feiertag. Das bedeutet, dass zum Beispiel Märkte, Sportveranstaltungen oder auch Volksfeste nicht erlaubt sind.

© Radio Köln/Ude

Das gleiche gilt für den Betrieb von Waschsalons, Auto-Waschanlagen oder auch Fahrschulen - und auch öffentliche Veranstaltungen wie Theater-, Musical- oder Opernaufführungen dürfen nicht stattfinden. Aktivitäten, die der Erholung dienen, sind aber ausgenommen, also z. B Saunen oder Fitnessstudios. Und für alle, die heute auf die bereits geöffneten Weihnachtsmärkte gehen wollen, die Buden dürfen ab 18 Uhr öffnen.

Weitere Meldungen