Klage von "Identitärer Bewegung" Deutschland abgewiesen

(GL|Symbolbild) Der Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung Deutschland weiter beobachten. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht jetzt entschieden. Laut Gericht darf der Verein weiter als rechtsextremistische Bewegung behandelt werden.

Das Gericht hat damit eine Klage des Vereins abgewiesen. Laut Gericht benutzt der Verein ausländer- und islamfeindliche Slogans wie „Remigration“ oder „Bevölkerungsaustausch stoppen“. Der Kläger würde zur "Erhaltung der Identität des deutschen Volkes" Vorträge halten und Demos organisieren. Damit würde die Identitäre Bewegung gegen die im Grundgesetz festgelegten Menschenrechte und das Diskriminierungsverbot verstoßen.

Seit 2016 beobachtet der Verfassungsschutz den Verein schon. Er sieht Anhaltspunkte für rechtsextremistische Motive - und dagegen hatte dieser eben geklagt. Gegen das Kölner Urteil kann Berufung eingelegt werden.

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