Versammlung darf ohne Identitätsliste stattfinden

(GL | Symbolbild) Eine Versammlung anlässlich des Kriegsendes vor 75 Jahren am Freitagabend auf dem Neumarkt darf auch stattfinden, wenn sich die Teilnehmer nicht in eine Liste eintragen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht mit einem Eilbeschluss entschieden. Mit dem Grundgesetz vereinbar sei nur das Gebot freiwilliger Angaben zur Identität.


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Eigentlich schreibt die Stadt Köln vor, dass sich die Teilnehmer in eine Liste eintragen, um im Fall einer Coronainfektion die Infektionsketten nachvollziehen zu können. Das Gericht hat die Stadt jetzt verpflichtet die Versammlung am Freitagabend auch ohne die Erstellung einer Liste mit Namen, Anschrift und Telefonnummer zu genehmigen. Das Recht auf anonyme Teilnahme an einer Versammlung sei durch das Grundgesetz geschützt, so das Gericht. Bei Wahrung des Mindestabstands bestehe auch keine größere Infektionsgefahr. 

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